Nutzungsbedingungen
1. Anwendungsbereich
(1) Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der PRISMA
SCHOOLS GmbH, (nachfolgend „PRISMA SCHOOLS“ oder „Anbieter“ genannt) und dem Kunden, die über die zur
Verfügungstellung der Softwarelösung „Prisma Schools“ geschlossen werden.
(2) Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige
Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Textform.
(3) Kunden im Sinne der hier vorliegenden Regelungen sind ausschließlich Unternehmer gem. § 14 BGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) PRISMA SCHOOLS bietet dem Kunden online eine modular aufgebaute Softwarelösung für eine
Vertragslaufzeit an, die dem Kunden die Organisation und Verwaltung von Leistungen einer Nachhilfeschule
erleichtert. Für die vom Kunden in der Softwarelösung eingepflegten Daten und Inhalte stellt PRISMA SCHOOLS
auch Speicherplatz zur Verfügung. Eine Übergabe der Plattform-Software ist nicht Vertragsbestandteil.
(2) Der Anbieter bietet dem Kunden zur Nutzung die Gewährung eines kostenpflichtigen Nutzungsrechtes an der
Softwarelösung bzw. dem jeweiligen gewählten Softwaremodul an. Der Kunde kann zwischen verschiedenen
Angebotsversionen von PRISMA SCHOOLS wählen, die unterschiedliche Nutzungsumfänge und
Funktionen/Module der Softwarelösung beinhalten.
(3) Die von PRISMA SCHOOLS dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Angebot im juristischen Sinne
dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem der Anbieter dem Kunden
• eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (z.B. E-Mail), wobei insoweit der Zugang der
Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
• die Leistung erbringt,
• nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer
Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine
der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
(4) Der Vertragstext wird von PRISMA SCHOOLS gespeichert.
(5) Der Kunde hat die in einem Registrierungsformular oder auf anderem Wege durch PRISMA SCHOOLS
abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige
Angaben gekennzeichnet sind. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde
verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber PRISMA SCHOOLS die geänderten
Daten anderweitig zu übermitteln.
(6) Der Kunde muss sein Passwort für das Kundenlogin geheim halten und den Zugang zu seinem Kundenkonto
sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, PRISMA SCHOOLS umgehend zu informieren, wenn es
Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die
dauerhafte Nutzung zu unterbrechen, sofern er den Kunden in angemessener Zeit vorab darüber informiert. In
dringenden Fällen ist die Vorabmitteilung entbehrlich.
3. Nutzungsrecht
(1) Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von PRISMA SCHOOLS erstellte Objekte
(Software inkl. Schnittstellen, Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei PRISMA SCHOOLS.
(2) Der Kunde erhält mit Registrierung und mit Vertragsschluss über die Zurverfügungstellung der Software bzw.
der einzelnen gewählten Softwaremodule ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, den Vertragsgegenstand
nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke für die Dauer des Vertrages zu
nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung
notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige zwingende Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e
UrhG bleiben unberührt.
(3) Soweit u.a. Open Source in den Softwarelösungen integriert ist, überträgt PRISMA SCHOOLS in der Regel
keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source
Software.
(4) Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dritten oder verbundenen Gesellschaften die Nutzung der Softwarelösungen
in seinem eigenen Umfang zu ermöglichen. Im Hinblick auf die interne Nutzung beim Kunden ist diese nur zur
Erfüllung der Funktionszwecke der Softwarelösung erlaubt. Es gelten darüber hinaus jeweils im Angebot etwaig
erwähnte Beschränkungen bzw. Lizenzbeschreibungen. Zusätzlich kann der Kunde Dritte im Rahmen der
zweckmäßigen Nutzung der gewählten Softwaremodule (z.B. Elternportal) zum Einblick und zur Mitarbeit
einladen, so dass sich Dritte gemäß den Modulfunktionen des Kunden ebenfalls registrieren können.
(5) Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Softwarelösung in anderen elektronischen oder
gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von
PRISMA SCHOOLS nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27
UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten
Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich PRISMA SCHOOLS zu, es sei denn, es
ist schriftlich anders vereinbart.
(6) Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die gewährten Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf
die gestattete Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die erworbene Paketgröße) überschreitet, so ist er auf
Aufforderung von PRISMA SCHOOLS verpflichtet, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen
Nutzungsrechte zu erwerben. Das Recht von PRISMA SCHOOLS, die ihr zustehenden Rechte, insbesondere auf
Schadensersatz und Unterlassung, geltend zu machen, bleiben davon unberührt.
(7) Hat PRISMA SCHOOLS den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die
Nutzungsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf PRISMA SCHOOLS die
betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software oder zu einem betroffenen Modul nach vorheriger
Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für
PRISMA SCHOOLS nach sich zieht, sperren. PRISMA SCHOOLS wird dabei die Verhältnismäßigkeit der Sperrung
zu dem gegenständlichen Verstoß beachten.
(8) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen
im Hinblick auf die Softwarelösungen vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(9) Der Kunde räumt PRISMA SCHOOLS hinsichtlich seines Logo und etwaiger PRISMA SCHOOLS zu diesem
Zweck zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte ein jeweils einfaches Nutzungsrecht für Werbe- und
Marketingzwecke für die jeweilige Softwarelösung, und insbesondere für die dauerhafte Nutzung und
Speicherung im Rahmen der Softwarelösung ein. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht durch Mitteilung in
Textform widerrufen.
4. Durchführung der Leistung, Verantwortlichkeit
(1) PRISMA SCHOOLS bietet die technische Möglichkeit zur Verwaltung und Organisation von Inhalten mit
gegebenenfalls Zurverfügungstellung von PRISMA SCHOOLS vorgegebenen Schnittstellen mit der Online-
Plattform.
(2) Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit Informationen und Inhalte über die vorgegebenen Schnittstellen
anzugeben.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für die Software bzw. für die
von ihm mit der Softwarelösung durchgeführte Veraltung und Organisation vollumfänglich frei von Rechten
Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden
dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Kunde in eigener Verantwortung über etwaige Schnittstellen
übermittelt.
(4) Der Kunde stellt PRISMA SCHOOLS von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen,
frei, die Dritte gegen PRISMA SCHOOLS wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit der
Softwarelösung von PRISMA SCHOOLS benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde
übernimmt alle PRISMA SCHOOLS aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen
Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden
Rechte sowie Schadensersatzansprüche von PRISMA SCHOOLS bleiben unberührt.
(5) PRISMA SCHOOLS hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte der Softwarelösungen technisch so zu
bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen
von Dritten dargestellt werden können. PRISMA SCHOOLS behält sich vor, die Softwarelösungen zukünftig nach
eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls
können nach Wahl von PRISMA SCHOOLS Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige
Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine
Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum
Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt PRISMA SCHOOLS diese Leistungsänderung dem Kunden
schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf
sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts
hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
(6) Sofern innerhalb der Softwarelösungen rechtliche Erklärungen seitens des Kunden abgegeben werden,
erbringt PRISMA SCHOOLS lediglich die technische Darstellung bzw. gegebenenfalls Übermittlung. Für die
inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.
(7) Der Kunde versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten
und/oder so behandelt zu werden (z.B. Freiberufler).
(8) Der Kunde hat PRISMA SCHOOLS unverzüglich über Störungen der Plattform zu unterrichten und PRISMA
SCHOOLS in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Behebung
zu unterstützen.
5. Pflichten des Kunden aus anderweitigen Vertragsbeziehungen
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mit der Softwarelösung erstellte und einsehbare Unterlagen und
Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Plattform
unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Inhalte eigenverantwortlich zu erstellen und haftet für entsprechende
rechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Aussagen seiner Unterlagen und
Inhaltsdarstellung und ihm obliegt es, diese gemäß seinen eigenen Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden
ordnungsgemäß zu verwalten.
(3) Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er gegebenenfalls über Schnittstellen einen Zugang hat,
eigene Verträge. PRISMA SCHOOLS bietet mit der Softwarelösung lediglich eine technische Möglichkeit der
Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Drittanbieter sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen
vereinbarten Leistung verantwortlich.
(4) Bei einige Modulen besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe) einzubinden (z. B. für
digitale Kursverkäufe). Hier gilt Ziffer 5 (3) entsprechend. Die dabei entstehenden Transaktionsgebühren
übernimmt der Kunde und wickelt diese direkt mit seinem Dienstleister ab.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Softwarelösungen ist kostenpflichtig und es wird je nach Angebotswahl eine Vergütung
vereinbart.
(2) Die Vergütung setzt sich je nach Paketwahl aus einer anfänglichen Setup-Gebühr und einer monatlichen
Pauschalgebühr zusammen.
(3) Die Setup-Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsannahme fällig. Die Zahlung der monatlichen
Pauschalgebühr erfolgt im Voraus für den jeweiligen Zahlungszeitraum.
(4) Der Wechsel in ein höheres Paket ist durch den Kunden jederzeit möglich. Dabei wird der Differenzbetrag der
Setup-Kosten fällig. Die monatliche Gebühr wird entsprechend dem neuen Paket angepasst.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung einseitig einmal jährlich im Falle der Erhöhung von
Materialherstellungskosten und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und
Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder
Währungsschwankungen und/oder öffentlichen Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die
Beschaffungskosten oder Kosten der vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar
beeinflussen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei
einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten
Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung aufgehoben wird. Der Anbieter wird die Preiserhöhung
mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform an den Kunden mitteilen.
Liegt der neue Preis aufgrund des vorgenannten Preisanpassungsrechts 10 % oder mehr über dem
ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zur Kündigung berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur innerhalb von
zwei Wochen nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PRISMA SCHOOLS berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des
Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen.
(7) Gerät der Kunde bei der Abrechnung
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines überwiegenden Teils
hiervon oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines
Betrages, der den theoretischen monatlichen Vergütungsbetrag für zwei Monate erreicht, in Rückstand, kann
PRISMA SCHOOLS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer
Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt PRISMA SCHOOLS vorbehalten.
(8) Ergänzend gilt bei Vertragsverhältnissen, bei denen sich der Kunde zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet
hat, dass PRISMA SCHOOLS im Falle der von ihr vorgenommenen Kündigung aufgrund Verschulden des Kunden
berechtigt ist, vom Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der Vergütung zu verlangen, die bis
zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass
kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.
7. Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die Verarbeitung der von ihm innerhalb der Softwarelösungen eingegebenen und
gespeicherten personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze Verantwortlicher (Art.
4 Nr.7 DSGVO). Die Nutzung der kostenpflichtigen Softwarelösungen setzt den Abschluss eines
Auftragsverarbeitungsvertrags voraus (Art. 28 Abs.3 DSGVO), der in der Anlage 1 angefügt und mitvereinbart
wird.
(2) Die serverseitige Erfassung und Auswertung der Nutzung ist für die Bereitstellung der Softwarelösungen
erforderlich und dient der Unterstützung zur vollumfänglichen Nutzung der Softwarelösungen und Optimierung
der bereitgestellten Funktionalitäten, der Unterstützung bei Kundensupportanfragen, sowie für
Wartungszwecke. Nach Beendigung des Leistungszeitraumes kostenpflichtig gebuchter Leistungen werden die
Nutzungsdaten nach drei Monaten gelöscht. Die Aufbewahrung von Daten und Dokumentationen zum Nachweis
der ordnungsgemäßen Leistungserbringung sowie zur Erfüllung steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten bleibt
hiervor unberührt.
(3) Sofern der Kunde einen Vertrag über Leistungen des Anbieters geschlossen hat, bietet der Anbieter dem
Kunden Informationen über eigene ähnliche Leistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E-
Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden
möglich. Für weitere Informationen und Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen.
8. Mangelhaftung
(1) PRISMA SCHOOLS gewährleistet, dass sämtliche Leistungen frei von Sach- und/oder Rechtsmängeln sind.
(2) Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaige eingesetzte Open Source Software, da hier
auch keine Nutzungsrechte von PRISMA SCHOOLS übertragen werden. Eine Haftung von PRISMA SCHOOLS für
Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software
ausgeschlossen. Eine Mängelhaftung besteht auch nicht für Funktionen, die aufgrund von Gesetzesänderungen
nicht mehr dem dann aktuellen Stand entsprechen und von den Parteien nicht im Leistungsumfang vereinbart
waren.
(3) Im Fall eines Mangels wird der Anbieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Vertragsbestimmungen nacherfüllen.
(4) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung
vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann der Anbieter nach eigener Wahl die
Nachbesserung dadurch vornehmen, dass der Anbieter zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags
ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den
Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne
bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht,
deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt.
(5) Die Mängelbeseitigung durch den Anbieter kann auch durch telefonische oder schriftliche oder
(elektronische) Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Bietet PRISMA SCHOOLS dem Kunden zur
Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Updates, Upgrades an, so hat der Kunde diese zu akzeptieren.
Mangelbeseitigung kann auch durch Lieferung einer Umgehungslösung erfolgen.
(6) Der Anbieter trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen. Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann der Anbieter den ihr
entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.
(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei
Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch
als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche der Anbieter während der
vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(8) Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Lieferung. Hat der Anbieter einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.
(9) Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung
des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn PRISMA SCHOOLS ausreichende Gelegenheit zur
Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 9 (Haftung) gilt entsprechend.
9. Haftung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung
von PRISMA SCHOOLS gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten von PRISMA SCHOOLS, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von
dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Für die Wiederbeschaffung von Daten gilt, dass PRISMA SCHOOLS nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle
erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten
aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
(3) PRISMA SCHOOLS stellt dem Kunden die jeweilige Softwarelösung mit einer Verfügbarkeit von 98,9 % zur
Verfügung. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die durchschnittliche Verfügbarkeit der Softwarelösungen
während der Betriebszeit eines jeden Kalenderjahres. PRISMA SCHOOLS behält sich vor, die Leistungserbringung
zu unterbrechen, um planmäßige sowie im Notfall unplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen (die
Wartungsfenster). Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Betriebszeiten i.S.d. obigen Regelungen.
Planmäßige Wartungsfenster wird PRISMA SCHOOLS dem Kunden mit einer Frist von sieben (7) Tagen
ankündigen. Unplanmäßige Wartungsfenster wird PRISMA SCHOOLS dem Kunden soweit möglich und zumutbar
vorab ankündigen. Weitere vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund Störungen des Internets bei
fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt werden ebenfalls nicht
berücksichtigt.
(4) Die genannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher
Garantien durch PRISMA SCHOOLS sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder
soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind oder ein Mangel arglistig verschwiegen
wurde.
10. Laufzeit, Sperrung
(1) Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, wird die kostenpflichtige Nutzung für eine Vertragslaufzeit
von 6 Monaten vereinbart und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine Kündigung mit einer
Frist von 15 Tagen durch einen Vertragspartner zum jeweiligen Vertragszeitraumende erfolgt. Auf Wunsch des
Kunden kann eine Verlängerung auch für 18, 24 oder 36 Monate erfolgen. Für die zuvor gennanten Verlängerungen, gelten folgende Preisnachlässe:
5% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 18 Monaten.
10% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 24 Monaten.
15% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 36 Monaten.
(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
bleibt unberührt.
(3) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen. Sofern PRISMA SCHOOLS eine
Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, diese ebenfalls zur
wirksamen Kündigung zu nutzen.
(4) PRISMA SCHOOLS kann ergänzend zu Ziffer 3 (7) folgende Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass ein Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verletzt, oder dass
PRISMA SCHOOLS ein sonstiges erhebliches berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer
Kunden vor betrügerischen Aktivitäten:
a) Löschen von Inhalten,
b) Verwarnung von Kunden,
c) Be-/Einschränkung der Nutzung,
d) Vorläufige Sperrung,
e) Endgültige Sperrung.
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt PRISMA SCHOOLS die berechtigten Interessen des betroffenen
Kunden.
(5) Insbesondere sind Handlungen verboten, die Eingriffe in die technische Gestaltung und Aufrechterhaltung
der Nutzung der Softwarelösungen darstellen.
11. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis
gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen
Vertragspartei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu
verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d.h. auch gegenüber nichtberechtigten
Mitarbeitern sowohl von PRISMA SCHOOLS als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen
nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die
jeweilige Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei vor einer Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei im
Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder überlässt, gleich ob in schriftlicher, mündlicher, visueller oder
elektronischer Form (einschließlich Software und dazugehöriger Dokumentation), und die als „vertraulich“
gekennzeichnet sind (oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt).
Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die (a) eine Vertragspartei von Dritten, die gegenüber
der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, rechtmäßig erworben hat, wenn diese
Dritten die Informationen wiederum nicht durch eine Verletzung von Schutzbestimmungen erlangt haben, (b)
eine Vertragspartei ohne Rückgriff auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen selbständig entwickelt
hat, oder (c) ohne Verschulden oder Zutun einer Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder wurden.
(3) Ist eine Vertragspartei aufgrund einer zwingenden rechtlichen Anforderung oder aufgrund einer Anordnung
eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, so gilt die
Verpflichtung zur Vertraulichkeit nur insoweit nicht, wie die Weitergabe der vertraulichen Information zur
Einhaltung der zur Offenlegung zwingenden rechtlichen Anforderung bzw. der Anordnung unbedingt erforderlich
ist. In einem solchen Fall ist die entsprechende Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei vor der
Offenlegung schriftlich unverzüglich zu unterrichten und in Abstimmung mit dieser vor der Offenlegung jede
zumutbare Maßnahme zu ergreifen, um Offenlegungsforderungen zurückzuweisen und/oder die Vertraulichkeit
der Informationen zu gewährleisten.
(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt, unbeschadet gegebenenfalls weitergehender zwingender gesetzlicher
Geheimhaltungsverpflichtungen, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung weiter.
12. Schlussbestimmung
(1) Der Anbieter ist zu Änderungen der AGB oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem
Kunden mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die
Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Anbieter den Kunden auf diese
Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the
International Sale of Goods, CISG).
(3) Der Gerichtstand und der Erfüllungsort für dieses Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser
Bedingungen maßgeblich.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck am besten erfüllt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.