Nutzungsbedingungen

1. Anwendungsbereich

(1) Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der PRISMA

SCHOOLS GmbH, (nachfolgend „PRISMA SCHOOLS“ oder „Anbieter“ genannt) und dem Kunden, die über die zur

Verfügungstellung der Softwarelösung „Prisma Schools“ geschlossen werden.

(2) Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige

Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Textform.

(3) Kunden im Sinne der hier vorliegenden Regelungen sind ausschließlich Unternehmer gem. § 14 BGB,

juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) PRISMA SCHOOLS bietet dem Kunden online eine modular aufgebaute Softwarelösung für eine

Vertragslaufzeit an, die dem Kunden die Organisation und Verwaltung von Leistungen einer Nachhilfeschule

erleichtert. Für die vom Kunden in der Softwarelösung eingepflegten Daten und Inhalte stellt PRISMA SCHOOLS

auch Speicherplatz zur Verfügung. Eine Übergabe der Plattform-Software ist nicht Vertragsbestandteil.

(2) Der Anbieter bietet dem Kunden zur Nutzung die Gewährung eines kostenpflichtigen Nutzungsrechtes an der

Softwarelösung bzw. dem jeweiligen gewählten Softwaremodul an. Der Kunde kann zwischen verschiedenen

Angebotsversionen von PRISMA SCHOOLS wählen, die unterschiedliche Nutzungsumfänge und

Funktionen/Module der Softwarelösung beinhalten.

(3) Die von PRISMA SCHOOLS dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Angebot im juristischen Sinne

dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem der Anbieter dem Kunden

• eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (z.B. E-Mail), wobei insoweit der Zugang der

Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,

• die Leistung erbringt,

• nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer

Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine

der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.

(4) Der Vertragstext wird von PRISMA SCHOOLS gespeichert.

(5) Der Kunde hat die in einem Registrierungsformular oder auf anderem Wege durch PRISMA SCHOOLS

abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige

Angaben gekennzeichnet sind. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde

verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber PRISMA SCHOOLS die geänderten

Daten anderweitig zu übermitteln.

(6) Der Kunde muss sein Passwort für das Kundenlogin geheim halten und den Zugang zu seinem Kundenkonto

sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, PRISMA SCHOOLS umgehend zu informieren, wenn es

Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die

dauerhafte Nutzung zu unterbrechen, sofern er den Kunden in angemessener Zeit vorab darüber informiert. In

dringenden Fällen ist die Vorabmitteilung entbehrlich.

3. Nutzungsrecht

(1) Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von PRISMA SCHOOLS erstellte Objekte

(Software inkl. Schnittstellen, Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei PRISMA SCHOOLS.

(2) Der Kunde erhält mit Registrierung und mit Vertragsschluss über die Zurverfügungstellung der Software bzw.

der einzelnen gewählten Softwaremodule ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, den Vertragsgegenstand

nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke für die Dauer des Vertrages zu

nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung

notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige zwingende Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e

UrhG bleiben unberührt.

(3) Soweit u.a. Open Source in den Softwarelösungen integriert ist, überträgt PRISMA SCHOOLS in der Regel

keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source

Software.

(4) Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dritten oder verbundenen Gesellschaften die Nutzung der Softwarelösungen

in seinem eigenen Umfang zu ermöglichen. Im Hinblick auf die interne Nutzung beim Kunden ist diese nur zur

Erfüllung der Funktionszwecke der Softwarelösung erlaubt. Es gelten darüber hinaus jeweils im Angebot etwaig

erwähnte Beschränkungen bzw. Lizenzbeschreibungen. Zusätzlich kann der Kunde Dritte im Rahmen der

zweckmäßigen Nutzung der gewählten Softwaremodule (z.B. Elternportal) zum Einblick und zur Mitarbeit

einladen, so dass sich Dritte gemäß den Modulfunktionen des Kunden ebenfalls registrieren können.

(5) Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Softwarelösung in anderen elektronischen oder

gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von

PRISMA SCHOOLS nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27

UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten

Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich PRISMA SCHOOLS zu, es sei denn, es

ist schriftlich anders vereinbart.

(6) Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die gewährten Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf

die gestattete Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die erworbene Paketgröße) überschreitet, so ist er auf

Aufforderung von PRISMA SCHOOLS verpflichtet, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen

Nutzungsrechte zu erwerben. Das Recht von PRISMA SCHOOLS, die ihr zustehenden Rechte, insbesondere auf

Schadensersatz und Unterlassung, geltend zu machen, bleiben davon unberührt.

(7) Hat PRISMA SCHOOLS den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die

Nutzungsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf PRISMA SCHOOLS die

betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software oder zu einem betroffenen Modul nach vorheriger

Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für

PRISMA SCHOOLS nach sich zieht, sperren. PRISMA SCHOOLS wird dabei die Verhältnismäßigkeit der Sperrung

zu dem gegenständlichen Verstoß beachten.

(8) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen

im Hinblick auf die Softwarelösungen vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(9) Der Kunde räumt PRISMA SCHOOLS hinsichtlich seines Logo und etwaiger PRISMA SCHOOLS zu diesem

Zweck zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte ein jeweils einfaches Nutzungsrecht für Werbe- und

Marketingzwecke für die jeweilige Softwarelösung, und insbesondere für die dauerhafte Nutzung und

Speicherung im Rahmen der Softwarelösung ein. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht durch Mitteilung in

Textform widerrufen.

4. Durchführung der Leistung, Verantwortlichkeit

(1) PRISMA SCHOOLS bietet die technische Möglichkeit zur Verwaltung und Organisation von Inhalten mit

gegebenenfalls Zurverfügungstellung von PRISMA SCHOOLS vorgegebenen Schnittstellen mit der Online-

Plattform.

(2) Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit Informationen und Inhalte über die vorgegebenen Schnittstellen

anzugeben.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für die Software bzw. für die

von ihm mit der Softwarelösung durchgeführte Veraltung und Organisation vollumfänglich frei von Rechten

Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden

dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Kunde in eigener Verantwortung über etwaige Schnittstellen

übermittelt.

(4) Der Kunde stellt PRISMA SCHOOLS von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen,

frei, die Dritte gegen PRISMA SCHOOLS wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit der

Softwarelösung von PRISMA SCHOOLS benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde

übernimmt alle PRISMA SCHOOLS aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen

Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden

Rechte sowie Schadensersatzansprüche von PRISMA SCHOOLS bleiben unberührt.

(5) PRISMA SCHOOLS hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte der Softwarelösungen technisch so zu

bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen

von Dritten dargestellt werden können. PRISMA SCHOOLS behält sich vor, die Softwarelösungen zukünftig nach

eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls

können nach Wahl von PRISMA SCHOOLS Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige

Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine

Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum

Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt PRISMA SCHOOLS diese Leistungsänderung dem Kunden

schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf

sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts

hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

(6) Sofern innerhalb der Softwarelösungen rechtliche Erklärungen seitens des Kunden abgegeben werden,

erbringt PRISMA SCHOOLS lediglich die technische Darstellung bzw. gegebenenfalls Übermittlung. Für die

inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.

(7) Der Kunde versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten

und/oder so behandelt zu werden (z.B. Freiberufler).

(8) Der Kunde hat PRISMA SCHOOLS unverzüglich über Störungen der Plattform zu unterrichten und PRISMA

SCHOOLS in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Behebung

zu unterstützen.

5. Pflichten des Kunden aus anderweitigen Vertragsbeziehungen

(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mit der Softwarelösung erstellte und einsehbare Unterlagen und

Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Plattform

unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Inhalte eigenverantwortlich zu erstellen und haftet für entsprechende

rechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Aussagen seiner Unterlagen und

Inhaltsdarstellung und ihm obliegt es, diese gemäß seinen eigenen Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden

ordnungsgemäß zu verwalten.

(3) Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er gegebenenfalls über Schnittstellen einen Zugang hat,

eigene Verträge. PRISMA SCHOOLS bietet mit der Softwarelösung lediglich eine technische Möglichkeit der

Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Drittanbieter sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen

vereinbarten Leistung verantwortlich.

(4) Bei einige Modulen besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe) einzubinden (z. B. für

digitale Kursverkäufe). Hier gilt Ziffer 5 (3) entsprechend. Die dabei entstehenden Transaktionsgebühren

übernimmt der Kunde und wickelt diese direkt mit seinem Dienstleister ab.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung der Softwarelösungen ist kostenpflichtig und es wird je nach Angebotswahl eine Vergütung

vereinbart.

(2) Die Vergütung setzt sich je nach Paketwahl aus einer anfänglichen Setup-Gebühr und einer monatlichen

Pauschalgebühr zusammen.

(3) Die Setup-Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsannahme fällig. Die Zahlung der monatlichen

Pauschalgebühr erfolgt im Voraus für den jeweiligen Zahlungszeitraum.

(4) Der Wechsel in ein höheres Paket ist durch den Kunden jederzeit möglich. Dabei wird der Differenzbetrag der

Setup-Kosten fällig. Die monatliche Gebühr wird entsprechend dem neuen Paket angepasst.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung einseitig einmal jährlich im Falle der Erhöhung von

Materialherstellungskosten und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und

Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder

Währungsschwankungen und/oder öffentlichen Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die

Beschaffungskosten oder Kosten der vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar

beeinflussen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei

einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten

Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung aufgehoben wird. Der Anbieter wird die Preiserhöhung

mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform an den Kunden mitteilen.

Liegt der neue Preis aufgrund des vorgenannten Preisanpassungsrechts 10 % oder mehr über dem

ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zur Kündigung berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur innerhalb von

zwei Wochen nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.

(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PRISMA SCHOOLS berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des

Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen.

(7) Gerät der Kunde bei der Abrechnung

a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines überwiegenden Teils

hiervon oder

b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines

Betrages, der den theoretischen monatlichen Vergütungsbetrag für zwei Monate erreicht, in Rückstand, kann

PRISMA SCHOOLS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer

Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt PRISMA SCHOOLS vorbehalten.

(8) Ergänzend gilt bei Vertragsverhältnissen, bei denen sich der Kunde zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet

hat, dass PRISMA SCHOOLS im Falle der von ihr vorgenommenen Kündigung aufgrund Verschulden des Kunden

berechtigt ist, vom Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der Vergütung zu verlangen, die bis

zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass

kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.

7. Datenschutz

(1) Der Kunde ist für die Verarbeitung der von ihm innerhalb der Softwarelösungen eingegebenen und

gespeicherten personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze Verantwortlicher (Art.

4 Nr.7 DSGVO). Die Nutzung der kostenpflichtigen Softwarelösungen setzt den Abschluss eines

Auftragsverarbeitungsvertrags voraus (Art. 28 Abs.3 DSGVO), der in der Anlage 1 angefügt und mitvereinbart

wird.

(2) Die serverseitige Erfassung und Auswertung der Nutzung ist für die Bereitstellung der Softwarelösungen

erforderlich und dient der Unterstützung zur vollumfänglichen Nutzung der Softwarelösungen und Optimierung

der bereitgestellten Funktionalitäten, der Unterstützung bei Kundensupportanfragen, sowie für

Wartungszwecke. Nach Beendigung des Leistungszeitraumes kostenpflichtig gebuchter Leistungen werden die

Nutzungsdaten nach drei Monaten gelöscht. Die Aufbewahrung von Daten und Dokumentationen zum Nachweis

der ordnungsgemäßen Leistungserbringung sowie zur Erfüllung steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten bleibt

hiervor unberührt.

(3) Sofern der Kunde einen Vertrag über Leistungen des Anbieters geschlossen hat, bietet der Anbieter dem

Kunden Informationen über eigene ähnliche Leistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E-

Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden

möglich. Für weitere Informationen und Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen.

8. Mangelhaftung

(1) PRISMA SCHOOLS gewährleistet, dass sämtliche Leistungen frei von Sach- und/oder Rechtsmängeln sind.

(2) Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaige eingesetzte Open Source Software, da hier

auch keine Nutzungsrechte von PRISMA SCHOOLS übertragen werden. Eine Haftung von PRISMA SCHOOLS für

Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software

ausgeschlossen. Eine Mängelhaftung besteht auch nicht für Funktionen, die aufgrund von Gesetzesänderungen

nicht mehr dem dann aktuellen Stand entsprechen und von den Parteien nicht im Leistungsumfang vereinbart

waren.

(3) Im Fall eines Mangels wird der Anbieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen

Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Vertragsbestimmungen nacherfüllen.

(4) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung

vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann der Anbieter nach eigener Wahl die

Nachbesserung dadurch vornehmen, dass der Anbieter zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags

ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den

Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne

bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht,

deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt.

(5) Die Mängelbeseitigung durch den Anbieter kann auch durch telefonische oder schriftliche oder

(elektronische) Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Bietet PRISMA SCHOOLS dem Kunden zur

Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Updates, Upgrades an, so hat der Kunde diese zu akzeptieren.

Mangelbeseitigung kann auch durch Lieferung einer Umgehungslösung erfolgen.

(6) Der Anbieter trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen

Aufwendungen. Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann der Anbieter den ihr

entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei

Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die

Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch

als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche der Anbieter während der

vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(8) Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Lieferung. Hat der Anbieter einen Mangel

arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen

Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

(9) Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung

des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn PRISMA SCHOOLS ausreichende Gelegenheit zur

Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 9 (Haftung) gilt entsprechend.

9. Haftung

(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung

von PRISMA SCHOOLS gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder

grob fahrlässigem Verhalten von PRISMA SCHOOLS, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von

dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten

ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Für die Wiederbeschaffung von Daten gilt, dass PRISMA SCHOOLS nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle

erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten

aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert

werden können.

(3) PRISMA SCHOOLS stellt dem Kunden die jeweilige Softwarelösung mit einer Verfügbarkeit von 98,9 % zur

Verfügung. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die durchschnittliche Verfügbarkeit der Softwarelösungen

während der Betriebszeit eines jeden Kalenderjahres. PRISMA SCHOOLS behält sich vor, die Leistungserbringung

zu unterbrechen, um planmäßige sowie im Notfall unplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen (die

Wartungsfenster). Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Betriebszeiten i.S.d. obigen Regelungen.

Planmäßige Wartungsfenster wird PRISMA SCHOOLS dem Kunden mit einer Frist von sieben (7) Tagen

ankündigen. Unplanmäßige Wartungsfenster wird PRISMA SCHOOLS dem Kunden soweit möglich und zumutbar

vorab ankündigen. Weitere vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund Störungen des Internets bei

fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt werden ebenfalls nicht

berücksichtigt.

(4) Die genannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher

Garantien durch PRISMA SCHOOLS sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder

soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind oder ein Mangel arglistig verschwiegen

wurde.

10. Laufzeit, Sperrung

(1) Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, wird die kostenpflichtige Nutzung für eine Vertragslaufzeit

von 6 Monaten vereinbart und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine Kündigung mit einer

Frist von 15 Tagen durch einen Vertragspartner zum jeweiligen Vertragszeitraumende erfolgt. Auf Wunsch des

Kunden kann eine Verlängerung auch für 18, 24 oder 36 Monate erfolgen. Für die zuvor gennanten Verlängerungen, gelten folgende Preisnachlässe:

5% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 18 Monaten.

10% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 24 Monaten.

15% Nachlass auf die monatliche Abonnementgebühr, für das jeweils ausgewählte Paket, bei einem Vertragsschluss von 36 Monaten.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

bleibt unberührt.

(3) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen. Sofern PRISMA SCHOOLS eine

Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, diese ebenfalls zur

wirksamen Kündigung zu nutzen.

(4) PRISMA SCHOOLS kann ergänzend zu Ziffer 3 (7) folgende Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür

bestehen, dass ein Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verletzt, oder dass

PRISMA SCHOOLS ein sonstiges erhebliches berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer

Kunden vor betrügerischen Aktivitäten:

a) Löschen von Inhalten,

b) Verwarnung von Kunden,

c) Be-/Einschränkung der Nutzung,

d) Vorläufige Sperrung,

e) Endgültige Sperrung.

Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt PRISMA SCHOOLS die berechtigten Interessen des betroffenen

Kunden.

(5) Insbesondere sind Handlungen verboten, die Eingriffe in die technische Gestaltung und Aufrechterhaltung

der Nutzung der Softwarelösungen darstellen.

11. Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis

gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen

Vertragspartei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu

verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d.h. auch gegenüber nichtberechtigten

Mitarbeitern sowohl von PRISMA SCHOOLS als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen

nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die

jeweilige Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei vor einer Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei im

Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder überlässt, gleich ob in schriftlicher, mündlicher, visueller oder

elektronischer Form (einschließlich Software und dazugehöriger Dokumentation), und die als „vertraulich“

gekennzeichnet sind (oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt).

Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die (a) eine Vertragspartei von Dritten, die gegenüber

der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, rechtmäßig erworben hat, wenn diese

Dritten die Informationen wiederum nicht durch eine Verletzung von Schutzbestimmungen erlangt haben, (b)

eine Vertragspartei ohne Rückgriff auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen selbständig entwickelt

hat, oder (c) ohne Verschulden oder Zutun einer Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder wurden.

(3) Ist eine Vertragspartei aufgrund einer zwingenden rechtlichen Anforderung oder aufgrund einer Anordnung

eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, so gilt die

Verpflichtung zur Vertraulichkeit nur insoweit nicht, wie die Weitergabe der vertraulichen Information zur

Einhaltung der zur Offenlegung zwingenden rechtlichen Anforderung bzw. der Anordnung unbedingt erforderlich

ist. In einem solchen Fall ist die entsprechende Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei vor der

Offenlegung schriftlich unverzüglich zu unterrichten und in Abstimmung mit dieser vor der Offenlegung jede

zumutbare Maßnahme zu ergreifen, um Offenlegungsforderungen zurückzuweisen und/oder die Vertraulichkeit

der Informationen zu gewährleisten.

(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt, unbeschadet gegebenenfalls weitergehender zwingender gesetzlicher

Geheimhaltungsverpflichtungen, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung weiter.

12. Schlussbestimmung

(1) Der Anbieter ist zu Änderungen der AGB oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem

Kunden mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die

Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der

Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Anbieter den Kunden auf diese

Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland

geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the

International Sale of Goods, CISG).

(3) Der Gerichtstand und der Erfüllungsort für dieses Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser

Bedingungen maßgeblich.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck am besten erfüllt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.